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«CORECHED-Preis für die Bildungsforschung» |
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Reglement Art. 1 Zweck Die CORECHED vergibt im Sinne der Förderung und Auszeichnung von Exzellenz in der Bildungsforschung den «CORECHED-Preis für die Bildungs-forschung». Der Preis wird in der Regel jährlich vergeben. Art. 2 Teilnahmeberechtigte Personen Der CORECHED-Preis richtet sich an einzelne Personen oder eine Gruppe von Forscherinnen und Forschern, die in der Schweiz im Bereich der Bildungswissenschaften Forschung betreiben. Ausgenommen sind Mitglieder der Preisjury sowie der Steuerungsgruppe der CORECHED. Art. 3 Gegenstand der Preisverleihung Ausgezeichnet werden hervorragende Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Bildungswissenschaften, die sich namentlich durch ihre Bedeutung für Gesellschaft und Forschung auszeichnen. Als Gegenstand des Preises kommen nur Forschungsarbeiten in Frage, die schon publiziert vorliegen. Art. 4 Ausschreibungsverfahren Es wird durch öffentliche Ausschreibung dazu eingeladen, Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten einzureichen. Art. 5 Für die Beurteilung zuständiges Gremium Die Begutachtung der Forschungsarbeiten wird durch eine Jury von Expertinnen und Experten vorgenommen. Die Mitglieder der Jury werden durch die Steuerungsgruppe der CORECHED für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Mandat kann nicht erneuert werden. Die Preisjury umfasst sieben Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, wobei die Mehrheit der Jurymitglieder aus dem Gebiet der Bildungsforschung stammen muss. Die Zusammensetzung sollte die angemessene Vertretung beider Geschlechter sowie der verschiedenen Sprachregionen der Schweiz berücksichtigen. Die Jury organisiert sich selbst und regelt ihre Arbeitsweise entsprechend der Zahl der eingegangenen Vorschläge selbstständig. Die Preisjury wird durch die Geschäftsstelle der CORECHED in ihrer Arbeit unterstützt, insbesondere was die Kommunikation unter den Mitgliedern sowie die Ausschreibung des Preises und die Bekanntgabe des Preisträgers anbelangt. Art. 6 Auswahlverfahren Die Preisjury begutachtet die zur Auswahl stehenden Forschungs-arbeiten und bewertet sie gemäss den in Art. 1 bis 3 festgelegten Kriterien. Die Jury unterbreitet der Steuerungsgruppe ihren Bericht und Antrag für den Forschungspreis. Der Vorschlag kann eine oder mehrere Personen bzw. Forschungsarbeiten umfassen. Die Steuerungsgruppe bestimmt auf Antrag der Preisjury den Preisträger. Art. 8 Preisübergabe Der Preis wird, wenn möglich, durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie durch den Vorsteher bzw. die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) oder des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) übergeben. Art. 9 Preissumme Geht der Preis an eine Einzelperson, so beträgt die Preissumme maximal Fr. 10'000. Wird mit dem Preis eine Gruppe von Forscherinnen und Forschern ausgezeichnet, so beträgt die Preissumme maximal Fr. 25'000. Die Preissumme ist an keine Auflagen gebunden. Aarau, 20. Juni 2003 |